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Meldung des Stufenplanbeauftragten

Gemäß § 63a Absatz 3 AMG sind gegenüber den zuständigen Bundesoberbehörden die Stufenplanbeauftragten und jeder Wechsel mitzuteilen. Mit der Fachanwendung "Stufenplanbeauftragter" werden diese Meldungen zum Stufenplanbeauftragten und zur Vertretung des Stufenplanbeauftragten übermittelt.

Wichtiger Hinweis

Die PharmNet.Bund-Website wird derzeit überarbeitet. Am Dienstag, den 28. Mai 2024 wird das Portal in einem modernen und optimierten Design erscheinen.
Am Tag des Livegangs kann es zu Verzögerungen kommen, bis die neue Website vollständig erreichbar ist. Wir bitten um Verständnis dafür.

 

Zugang und Benutzerverwaltung

Für den Zugang zu Anwendungen gibt es eine rollenbasierte zentrale Authentifizierung und Registrierung. Die Rollen unterscheiden die Administration in der Bundesoberbehörde und die Repräsentation in einem Unternehmen oder einer Behörde. Weitere Nutzerinnen und Nutzer werden von der Repräsentation angelegt und verwaltet.

Informationen zur Einrichtung eines Zugangs und zur Benutzerverwaltung stehen in den unten aufgeführten Anleitungen.

Letzte Änderung: 14.05.24

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